Externer Datenschutzbeauftragter

Wir, die Niederrhein Datenschutz,
als externer Datenschutzbeauftragter

Durch unsere Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten, haben wir schon vielen Unternehmen – vom Einzelunternehmer, Handwerksbetrieb bis zum Konzern – praktische und direkt umsetzbare Beratung geboten. Wir haben die Erfahrung, Sie sicher und effizient durch die auf den ersten Blick unlösbare und aufwendigen Aufgaben & Anforderungen des Datenschutzes zu führen.

Pflicht ist ein Datenschutzbeauftragter, wenn Voraussetzungen im Unternehmen vorliegen, für die das Gesetz eine Bestellung (Benennung) vorschreibt. Diese Vorschriften finden sich zum einen in Art. 37 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zum anderen in § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen und individuellen Gespräch.

Was sind die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten?

  • Wir klären für Sie - das Management, Fragen zu Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner -, alles rund um den Datenschutz.
  • Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme durch unsere Experten, besprechen wir mit Ihnen den aktuellen Datenschutzstatus Ihres Unternehmens und leiten daraus die notwendigen Maßnahmen ab.
  • Die einzelnen Aufgaben werden in einen Maßnahmenplan überführt und gemeinsam mit Ihnen besprochen und nach risikobasiertem Ansatz priorisiert und terminiert.
  • Wir überprüfen regelmäßig den Status der Umsetzung und die Wirksamkeit der getroffenen Datenschutzmaßnahmen.
  • Auf Wunsch übernehmen wir gerne  die Schulung und die regelmäßige Sensibilisierung für den Datenschutz Ihrer Mitarbeiter.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Pflege der Datenschutzdokumentation. Sie profitieren hier von zahlreichen durch uns erarbeiteten Vorlagen, die wir zur Verfügung stellen können.
  • Wir sind erster Ansprechpartner und übernehmen die Kommunikation mit Datenschutzbehörden für Sie und kümmern uns auch um Betroffenenanfragen.
  • Im Falle von Datenschutzvorfällen unterstützen wir Sie bei behördlichen Meldungen und erforderlichen Maßnahmen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen:

  • Wir beraten Sie persönlich und pragmatisch, auch bei unternehmerischen Entscheidungen. 
  • Um Sie auf dem aktuellen Stand der Datenschutz-Herausforderungen zu halten und rechtliche Probleme frühzeitig zu kennen und zu vermeiden, bieten wir Ihnen einen Newsletter, regelmäßige Updates, Checklisten und Anleitungen zu den neusten Themen rund um den Datenschutz.
  • Wir kommen proaktiv auf Sie zu, wenn Handlungsbedarf besteht.
  • Methodischer Ansatz zur Analyse Ihrer Webseite.
  • Unser Alleinstellungsmerkmal: wir haben in unser Vorgehen Standards des Projektmanagements integriert. Das heißt für Sie: absolute Transparenz, volle Kostenkontrolle und Planbarkeit.

Was spricht zudem für einen externen Datenschutzbeauftragten, auch wenn Sie nicht verpflichtet sind diesen zu bestellen?

  • Ihre Haftung als Verantwortlicher geht zu Teil auf den externen Datenschutzbeauftragten über.
  • Stetige Änderungen / Neuerungen im Kontext des Datenschutzes: wir sind und halten somit Sie immer auf dem aktuellen Stand, denn es ist unser ‚tägliches Brot‘.
  • Wir garantierten die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
  • Sie als Verantwortlicher werden entlastet. Wir nehmen Ihnen die meisten Aufgaben ab und Sie sparen Zeit. Die Umsetzung der DSGVO ist Gesetz und Sie sind verantwortlich für die Einhaltung.
  • Unsere Fachkunde reduziert ihr Risiko in den Fokus der Aufsichtsbehörden zu kommen oder das Bußgelder gegen Sie verhängt werden.

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