News - Aktuelles - Wichtiges

Themen rund um den Datenschutz - wir denken hier informatives, vielleicht auch kurzweiliges, aber vor allen Dingen aktuelles zu übermitteln.  

KW35 - 2025

seien Sie gespannt - unser Thema der nächsten Woche
 


Datenschutz in Ausnahmesituationen!

Wie kann man sich schützen wo kein Schutz existiert???

 

Wir werden berichten!!!!

KW34 - 2025

Online-Streitbeilegungsplattform
 

Die von der EU bereitgestellte Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Diese Plattform unterstützte Verbraucher und Unternehmen bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten. 

Diese werden bis zum 19. Juli 2025 bearbeitet, danach sollen alle Nutzerdaten, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens am 20. Juli 2025 gelöscht werden. Nutzer der Plattform werden daher aufgefordert, alle für ihren Fall relevanten Daten bis spätestens zum 19. Juli 2025 zu exportieren.

Die Verpflichtung, den Link auf der Website zur Verfügung zu stellen, entfällt zukünftig.

Ab dem 20. Juli 2025 sollte folgender Text

“Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.”

aus sämtlichen Rechtstexten und dem Impressum entfernt werden.

Weiterhin zwingend notwendig:

Bei Teilnahme am Schlichtungsverfahren

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

Bei Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

KW33 - 2025

HEMS und  NIS-2 – was hat dies miteinander zu tun?

Sie betreiben Home Energy Management Systems (HEMS) und/oder bieten diese als Services für Ihre Kunden?

  • Als Kundeninstallation, auf Ihren Servern, oder über Drittanbieter? 
  • Nutzen Sie, bzw. das HEMS hierzu z.B. das Internet, IoT, die Cloud? 
  • Wird beim HEMS auf SaaS Software as a service, also als Softwaredienstleistung gesetzt?
  • Sind Drittanbieter, z.B. Energieversorger mit angebunden?

Egal wie das HEMS installiert ist, oder betrieben wird, NIS-2 kommt hier zum tragen!

Gemäß Europäischer Rechtslage trifft hier Technik, und die Verpflichtung zum Schutz erhobener Daten, sei es unternehmensbezogen, technikbezogen, oder persönlicher/privater Natur zusammen.  

Alle verarbeiteten Daten sind schutzwürdig, im Speziellen gegen Fremdzugriffe und Cyberangriffe. Und nun greift hier gnadenlos die EU-Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2).

Und warum müssen Sie sich mit NIS-2 auseinandersetzen?

  • Der Einsatz, bzw. die Bereitstellung eines HEMS und der hierfür genutzten Hard- und/oder Softwaresysteme verlangt Sicherheitsmechanismen gegen Cyberkriminalität
  • Gleiches gilt für HEMS in Form einer Dienstleistungen 
  • NIS-2 ist für Unternehmen nicht fakultativ, sondern obligatorisch, also eine EU-Rechtsverordnung, ein Muss!
  • Die Einhaltung und Umsetzung von NIS-2 hat seit März diesen Jahres gemäß der geltenden EU-Regelung zu erfolgen 
  • Es müssen von Ihnen konkrete Maßnahmen der innerbetrieblichen Organisation geschaffen werden, Schlagwort TOMs (Technische und Organisatorische Maßnahmen)
    • Sicherstellung des Datenschutzes, 
    • Maßnahmen zu der Abwehr von Cyberangriffen
    • Maßnahmen zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des (IT-)Betriebes
    • Regelwerk im Störungsfall (Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde!)
    • Vertragliche Regelungen mit externen Dienstleistern, Auftragsnehmern
  • Auch die Haftungsfrage bei Mißachtung, Verstößen und Vergehen wurde massiv verschärft. 
    • Mit NIS-2 haftet die Geschäftsleitung persönlich(!) 
    • Es können empfindliche Geldbußen, bis zu 2% eines Jahresumsatzes verhängt werden.

Wir raten Ihnen dringend an, sich mit der Thematik NIS-2, deren Maßnahmen, Folgen und Konsequenzen zur eigenen Absicherung, und der Ihrer Kunden, zu beschäftigen 

Last but not least, ein Nachweis, dass Sie, bzw. Ihr Unternehmen NIS-2  geprüft ist, bringt Ihnen auch einen Wettbewerbsvorteil, denn Ihre Kunden werden ein geprüftes, sicheres Unternehmen schätzen!

Am besten sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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Sie sind interessiert? Dann kontaktieren Sie uns!

info@nierderrhein-datenschutz.de
+49 (0) 177 7734901

KW31 - 2025

Home Energy Management Systems (HEMS) – was bedeutet das in puncto Datenschutz & Datensicherheit?

Wie können Hausbesitzer ihre Energiekosten senken und ihren Haushalt umweltfreundlicher gestalten?
Durch den Einsatz spezieller Systeme - Hard- als auch Software - , die Sie in die Lage versetzen, den Energieverbrauch der Geräte im zu überwachen. Diese Systeme geben Rückmeldungen zum Status & Verbrauch und können bei Bedarf auch steuern. 
Als Home Energy Management Systems (HEMS) bezeichnet man die Systeme, die sich ausschließlich auf die Optimierung der Energienutzung in Haushalten konzentrieren.

Haben Sie die Aspekte Datenschutz & IT-Sicherheit berücksichtigt?

Ist das im privaten Bereich notwendig?

Wir beraten eindeutig dahingehend und empfehlen, diese Aspekte auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Man sollte im ersten Schritt betrachten, aus welcher Perspektive man in das Thema involviert ist:

•    Privatpersonen, Eigenheimbesitzer
•    Installationsbetrieb
•    Stadtwerke, One-Stop-Shop, Full-Service-Anbieter

Aus der gewerblichen Sicht ist das Thema Datenschutz obligatorisch.

Aber auch aus privater Sicht kann es nur in Ihrem Interesse sein, dass Ihre Daten sicher und geschützt sind.

Blicken wir auf einige Komponenten bzw. technische Voraussetzungen eines HEMS, wird schnell deutlich, dass Datensicherheit und Datenschutz eine zentrale Rolle einnehmen.

•    Internetverbindung & Datenkommunikation: beides zentrale Bereiche, die durch die DSGVO geschützt werden sollen.
•    Zentrale Steuereinheit & IoT-Integration: setzt man hier auf Cloud-Lösungen?
•    Kompatible Software & Benutzerfreundliche Apps: Privacy By Design und Privacy By Default sind auch hier verbindlich anzuwenden
•    Integration von Smart-Home-Technologien 
•    Datenanalyse & KI-Unterstützung: KI ist immer in Verbindung mit Datenschutz zu sehen
•    Schnittstellen für externe Steuerung & Netzinteraktion: wo Schnittstellen existieren, werden Daten ausgetauscht und bei mangelnder Sicherheit, sind hier Einfalltore für kriminelle Aktivitäten

Sie sind gefordert, in welcher Rolle auch immer, für die Rechtssicherheit und den Datenschutz Sorge zu tragen.

Schützen Sie Ihre Privatsphäre.

Wir haben in einem Webinar die wichtigsten Aspekte aus Sicht der Datensicherheit und des Datenschutzes zusammengetragen.
In 60 Minuten vermitteln wir Ihnen das erforderliche Rüstzeug, eine DSGVO konforme Lösung auszuwählen bzw. Ihren Kunden anzubieten.

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KW30 - 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 
kurz BFSG

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KW28 - 2025

Mitarbeiterüberwachung: Was erlaubt ist - und was nicht

https://www.n-tv.de/ratgeber/Mitarbeiterueberwachung-Was-erlaubt-ist-und-was-nicht-article25836969.html

KW27 - 2025

Digitaler Türspion: Gericht untersagt Nutzung trotz Sehbehinderung

https://www.mobiflip.de/digitaler-tuerspion-gericht-untersagt-nutzung-trotz-sehbehinderung/

KW26 - 2025

Fax-Panne: Arztpraxis schickt Rezepte an Datenschutzbehörde

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/fax-panne-arztpraxis-schickt-rezepte-an-datenschutzbehoerde/#

KW25 - 2025

Globale IT-Ausfälle: Auch ein Fall für den Datenschutz

 

Weltweit ist es im Juli 2024 zu IT-Ausfällen gekommen. Auch in Deutschland gab es viele betroffene Unternehmen. Was dabei nicht vergessen werden sollte: Ein IT-Ausfall ist oftmals zugleich eine Datenschutz-Panne.

Ihr Maximilian Hartung

 

Wenn Computer nicht mehr hochfahren

Updates sind Grundlage der IT-Sicherheit

Es gehört zu den Grundlagen der IT-Sicherheit, dass alle Systeme und Programme regelmäßig aktualisiert werden müssen. Das gilt insbesondere für Lösungen im Bereich Cybersicherheit, denn nur wenn diese auf dem aktuellen Stand sind, können neue Bedrohungen erkannt werden.

Wenn jedoch Updates – und damit Aktualisierungen und Fehlerbehebungen – nicht gut genug getestet wurden, kann deren Installation zu erheblichen Problemen führen. Je nach Art der Anwendung und nach dem Umfang der Systemberechtigungen können unerwünschte Reaktionen, stockende Programmabläufe oder weitreichende Störungen und IT-Ausfälle die Folge sein.

Ein Vorfall mit globalen Auswirkungen

Im Juli 2024 passierte genau das: Ein fehlerhaftes Update einer IT-Sicherheitslösung führte dazu, dass die betroffenen Windows-Rechner nach der Installation den eingeleiteten Neustart nicht mehr beendeten. Die Computer kamen nicht zurück in den produktiven Zustand, sondern zeigten nur noch einen blauen Bildschirm – in der IT auch „Blue Screen of Death“ genannt.
Nichts ging mehr bei über 8,5 Millionen Geräten weltweit.

Steht die IT, sind auch die Daten nicht mehr im Zugriff

Zahlreiche Unternehmen hatten mit den Folgewirkungen der Störung zu kämpfen, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berichtete. Viele unternehmerische Prozesse und Abläufe waren durch den Ausfall der Computersysteme oder einzelner Anwendungen massiv gestört.

Doch was bedeutet das für den Datenschutz? Spielt dieser in einer solchen IT-Krise überhaupt eine Rolle?

Die Antwort lautet: Allerdings!

Nicht nur die IT-Sicherheit, sondern auch der Datenschutz verlangt neben Vertraulichkeit und Unveränderlichkeit (Integrität) der Daten auch deren Verfügbarkeit sowie die Belastbarkeit der Systeme. Die DSGVO fordert ausdrücklich die Fähigkeit, die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen.

Angewandter Datenschutz hilft bei IT-Ausfällen

Kommt es zu IT-Störungen und Ausfällen, liegt in vielen Fällen auch eine Verletzung des Datenschutzes vor. Auf den ersten Blick scheint diese Feststellung wenig hilfreich, denn während Unternehmen damit beschäftigt sind, ihre Systeme wieder zum Laufen zu bringen, sorgt der Hinweis auf eine mögliche Datenpanne für weiteres Kopfzerbrechen.

Doch umfassende IT-Ausfälle sollten zum Anlass genommen werden, sich bewusst zu machen:
Maßnahmen für den Datenschutz bewirken mehr!

Ein wirksames Datenschutzkonzept bietet Strategien, die der gesamten IT und damit auch der Stabilität der Unternehmensabläufe zugutekommen – und nicht nur der „reinen“ Umsetzung der DSGVO.

Wenn der Datenschutz etwa sichere und verfügbare Backups sowie Tests einer schnellen Wiederherstellung der Systeme im Störungsfall fordert, dann dient dies dem gesamten Unternehmen. Es zeigt sich:

Datenschutz ist kein Selbstzweck – er bietet echten Mehrwert über den Schutz der Privatsphäre hinaus!

KW24 - 2025

Schadensersatzansprüche nach der DSGVO nach (provozierten) erfolglosen Bewerbungen oder Kündigungen

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-8azr61-24-mehr-als-stoergefuehl-fuer-dsgvo-anspruch-abgrenzung-bgh

KW23 - 2025

Misstrauen statt Erleichterungen: Beim Datenschutz übertreibt es der Gesetzgeber

KW23 - 2025

Alles-Ablehnen-Button auf Webseite ist Pflicht

https://www.golem.de/news/gericht-zu-cookie-bannern-alles-ablehnen-button-auf-webseite-ist-pflicht-2505-196526.html

KW23 - 2025

Neue Sicherheit in der EU - Office-Alternative zu Microsoft?

Neue Office-Alternative kommt: Deutsche Anbieter greifen Microsoft an

https://www.giga.de/tech/neue-office-alternative-kommt-deutsche-anbieter-greifen-microsoft-an--01JX2FY7DG2FX0MWGGXRP3TZP6

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